Warum wurde das Hinweisgeberschutzgesetz eingeführt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt die Übernahme der EU-Whistleblower-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung dar. Es soll einen Schutz bieten für Personen, die unethische oder illegale im Unternehmen vorgehende Aktivitäten entdecken und es dem Unternehmen melden möchten. Dies umfasst den Schutz vor Kündigungen, Diskriminierung oder anderen negativen Folgen.

Stellt ein Arbeitnehmer eine unethische oder illegale Aktivität in seinem Unternehmen fest, so hat er die Möglichkeit, dies an die zuständige interne Meldestelle weiterzugeben. Die Meldestelle hat nun dafür Sorge zu tragen, dass der Sachlage auf den Grund gegangen wird und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um diese Aktivitäten mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Was ist bei der Umsetzung des HinSchG zu beachten?

Einrichtung einer internen Meldestelle

Schutz der persönlichen Daten von Hinweisgebern

Hinweisgeber müssen vor negativen Konsequenzen und Sanktionen geschützt werden

Information und Schulung der Mitarbeiter über das Gesetz und seine Bedeutung

Wie ist der aktuelle Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz?

2019
  • Die Europäische Union beschließt die Whistleblower-Richtlinie.
  • Sämtliche Mitgliedsstaaten müssen diese bis 17.12.2021 in die nationale Gesetzgebung übernehmen.
2021
  • Ein erster Gesetzesentwurf scheitert am Widerstand von CDU/CSU.
  • Im November wird die Umsetzung der Richtlinie in den Koalitionsvertrag der Ampel aufgenommen.
2022
  • Im Juli wird ein erster Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen.
  • Das Gesetz wird am 16.12 in der letzten Sitzung des Bundestags verabschiedet.
2023
  • Am 10.02.2023 wird der Gesetzesentwurf vom Bundesrat blockiert.
  • Am 12.05.2023 wurde das überarbeitete HinSchG im Bundesrat verabschiedet. Es trat am 02.07.2023 in Kraft.

Welche Vergehen fallen unter das Gesetz?

Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes wird in §2 HinSchG definiert. Hier sind einige Beispiele für Verstöße, die bei der internen Meldestelle gemeldet werden können:

Geldwäsche

Betrug

Umweltschutz

Produkthaftung

Datenschutz

Mobbing

Sexuelle Übergriffe

Korruption

Diebstahl

Vergeltung

Wer einen Verstoß wahrnimmt, sollte sich an die zuständige Meldestelle wenden.  In §7 Abs. 1 HinSchG empfiehlt der Gesetzgeber bevorzugt die internen Meldestellen der Unternehmen zu nutzen. Die Meldung eines Verstoßes ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Integrität des betroffenen Unternehmens.

Unser Team von Meldestellenbeauftragten verwaltet und betreibt auf Wunsch Ihre interne Meldestelle. Wir helfen Ihnen ein sicheres und vertrauliches Umfeld für Ihre Mitarbeiter zu schaffen und die Integrität des Unternehmens zu gewährleisten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht. Die Richtlinie fordert rechtlichen Schutz für sogenannte Hinweigeber, die unethisches oder illegales Verhalten am Arbeitsplatz melden.

Ziel des Gesetzes ist es, die Meldung solcher Vorfälle zu fördern und die Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

Die Gesetzgebung gibt Hinweisgebern eine Reihe von Rechten, um ihre Identität und Arbeitsstelle zu schützen, wenn sie Informationen an eine offizielle Stelle oder an die Öffentlichkeit weitergeben.

Diese Rechte umfassen den Schutz vor Kündigung, Degradierung, Belästigung oder anderen Formen der Diskriminierung für die Meldung von Fehlverhalten. Hinweisgeber besitzen auch einen Anspruch auf Entschädigung, falls sie im Rahmen ihrer Meldung Schaden erlitten haben.

Die abgegebenen Meldungen müssen von der zuständigen Meldestelle fair und im gesetzlich festgelegten Zeitraum von 3 Monaten bearbeitet werden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt in §16 und §27 des HinSchG, dass sowohl die internen Meldestellen von Unternehmen und Organisationen als auch die externen Meldestellen des Bundes anonyme Meldungen bearbeiten sollen. Das Gesetz sieht allerdings von einer Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen ab.

Bei uns können Meldende im Hinweisgebersystem der LOROP selbst wählen, ob sie ihre Meldung anonym abgeben möchten.
Die Kommunikation mit der von uns gestellten Meldestelle ist durch einen PIN und Zugangscode gesichert.

Unternehmen, die gegen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verstoßen, können strafrechtliche Konsequenzen erwarten. Dies kann zu hohen Geldstrafen, aber auch zu einer Beeinträchtigung des Images und der Reputation des Unternehmens führen.

Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Entlassungen oder Kündigungen, können die Folge eines Verstoßes gegen das HinSchG sein.

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