Deine Meldestelle für Hinweisgeber

Wir kümmern uns!

Wir kümmern uns um dein Anliegen!

Aufgrund der Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind wir verpflichtet, den Schutz von meldenden Personen (Hinweisgebern) bei der Aufdeckung und Offenlegung von Missständen innerhalb unseres Unternehmens zu gewährleisten. Dazu haben wir für dich eine Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet. Neben meldenden Personen (Hinweisgebern) werden somit auch Beschuldigte und weitere Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung sind.

Im Laufe des Jahres 2023 wird jedes Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 50 Personen dazu verpflichtet sein, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Es ist den Unternehmen jedoch freigestellt worden, ob eigene Meldestellen eingerichtet werden, oder ob sich externe Unterstützung eingeholt werden darf.

Bereits im Unternehmen vorhandene Meldestellen sollten jedoch überprüft werden, ob die eigenen Anforderungen noch den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Du hast einen Hinweis?

Ablauf einer Hinweisabgabe bei der Meldestelle

Deine Vorteile

Verfügbarkeit

Das Hinweisgebersystem der LOROP ist weltweit, rund um die Uhr und in Deutsch und Englisch nutzbar.

Vertrauen

Die Verwendung eines Hinweisgebersystems stärkt die Integrität deines Unternehmens und damit das Vertrauen der Mitarbeiter und Kunden.

Verarbeitung

Die Verarbeitung abgegebener Hinweise erfolgt zu deinem Schutz anonym und ist DS-GVO konform.

Verantwortung

Hinweisgebersysteme bieten Unternehmen die Möglichkeit, Reputationsschäden zu vermeiden und die Verantwortung für Fehlverhalten der eigenen Mitarbeiter zu übernehmen.

Wie kann ich mit der Meldestelle für Hinweisgeber Kontakt aufnehmen?

Bei Vertragsabschluss mit der LOROP GmbH richten wir dir die Meldestelle individuell ein. Zugriff auf die Meldestelle erfolgt über einen eigens erstellten Link, den du deinen Angestellten zugänglich machst.

Da nicht nur Mitarbeiter des Unternehmens, sondern auch Lieferanten oder Dienstleister die Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises erhalten sollen, empfehlen wir dir, den Link nicht nur intern zur Verfügung zu stellen. Eine Platzierung auf der firmeneigenen Website oder an einem zentralen Ort im Unternehmen selbst gehören hier zu den Möglichkeiten.

Die Kommunikation der Meldestelle erfolgt verschlüsselt. Außerdem hast ausschließlich du als Hinweisgeber und die interne Meldestelle Zugriff auf die von dir eingereichte Meldung. Ein Zugriff durch beispielsweise unsere IT-Administration, durch Vorgesetzte und durch die Geschäftsführung ist ausgeschlossen.

Alternativ kannst du auch telefonisch mit der Meldestelle Kontakt aufnehmen.

Unsere Dienstleistungen im Angebot!

Meldestellenbeauftragter

Hinweisgebersystem & Meldestellenbeautragter

Hinweisgebersystem

Wie ist der Ablauf, wenn ein Hinweis bei der internen Meldestelle eingegangen ist?

Die interne Meldestelle übernimmt anschließend die Bearbeitung deiner Meldung. Hierzu sind unter Umständen weitere Rücksprachen mit dir notwendig, welche ebenfalls über die Meldestelle für Hinweisgeber erfolgen. Dazu kannst du jederzeit den aktuellen Status deines Hinweises durch Eingabe deiner PIN und des Zugangscodes einsehen und mit der Meldestelle kommunizieren.

Ein (Zwischen-)Stand wird spätestens nach drei Monaten von der internen Meldestelle bereitgestellt. Dieser enthält eine Beschreibung der geplanten und der bereits ergriffenen Folgemaßnahmen, sowie deren Gründe.

Die Dokumentation der Meldestelle zu deinem Hinweis wird drei Jahre nach abschließender Bearbeitung der Meldung gelöscht.

Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten, um ihren Mitarbeitern eine Anlaufstelle für illegales oder unmoralisches Verhalten zu bieten. Die Meldestelle ist außerdem auch für die Information und Schulung der Angestellten zuständig. Vor allem ist die Meldestelle aber für den Schutz der hinweisgebenden Personen verantwortlich.

In der neuesten Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes fordert der Gesetzgeber außerdem die Möglichkeit zur anonymen Abgabe von Hinweisen, um die Identität der Hinweisgeber besser zu schützen.

Unternehmen, die ein Hinweisgebersystem verwenden, fördern eine Kulter der Transparenz und des Vertrauens unter ihren Mitarbeitern. So können Missstände aufgedeckt werden, die andernfalls möglicherweise unentdeckt geblieben wären.

Durch die Bereitstellung eines internen Meldekanals können Unternehmen verhindern, dass Beschwerden und Probleme in der Presse landen und zu Reputationsschäden führen. Auch Schwachstellen und Fehler in den Unternehmensprozessen können entdeckt und intern behoben werden.

Die interne  Meldestelle muss leicht zugänglich sein, sowohl für Angestellte des Unternehmens, als auch externe Dienstleister oder Lieferanten. Besonders wichtig ist hierbei die Zugriffskontrolle und Vertraulichkeit. Das bedeutet, dass nur die zuständigen Meldestellenbeauftragten Zugriff zu den eingehenden Hinweisen haben.

Auch der Umgang mit Meldungen ist vom Gesetzgeber geregelt. Spätestens nach 7 Tagen muss eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person gesendet werden. Innerhalb von drei Monaten muss die interne Meldestelle eine Rückmeldung über getroffene Maßnahmen an die hinweisgebende Person übermitteln.

Die Kosten für die Einrichtung einer eigenen Meldestelle können stark variieren. Die fortlaufende Schulung und Bezahlung eigener Meldestellenbeauftragter ist meist unübersichtlich, während die Auslagerung an einen externen Dienstleister mit vertraglich geregelten Kosten oft günstiger ist.

Zusätzlich sind Anbieter von externen Dienstleistungen Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet und verfügen über jahrelange Erfahrung mit den Unternehmen der verschiedensten Branchen.

Ein externer Meldestellenbeauftragter arbeitet außerdem neutral und objektiv und ist dadurch besser vor Interessenskonflikten geschützt, als ein interner Mitarbeiter.