Ihre Meldestelle für Hinweisgeber

Wir kümmern uns!

Unsere Leistungen rund um das Hinweisgebersystem

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die meldenden Personen (Hinweisgebern) die Möglichkeit bietet, Missstände innerhalb des Unternehmens vertraulich und sicher offenzulegen.

Unser Hinweisgebersystem erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet einen einfachen und benutzerfreundliche Umgang für alle Beteiligten. Finden Sie jetzt die passende Lösung für Ihr Unternehmen mit unseren maßgeschneiderten Paketen.

Ihre Vorteile

Verfügbarkeit

Das LOROP Hinweisgebersystem ist weltweit, rund um die Uhr und in Deutsch und Englisch nutzbar.

Vertrauen

Die Verwendung eines Hinweisgebersystems stärkt die Integrität Ihres Unternehmens und damit das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und Kunden.

Verarbeitung

Die Verarbeitung abgegebener Hinweise erfolgt zum Schutz aller Beteiligten vertraulich und ist DS-GVO konform.

Verantwortung

Das Hinweisgebersystem bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Reputationsschäden zu vermeiden und die Verantwortung für firmeninternes Fehlverhalten zu übernehmen.

Benutzerfreundlichkeit

Mit dem LOROP Hinweisgebersystem lassen sich Hinweise absolut unkompliziert und schnell melden, bearbeiten und verwalten.

Skalierbarkeit

Je nach Mitarbeiterzahl variieren die Anforderungen an das Hinweisgebersystem. Wir haben das passende Paket für jede Unternehmensgröße.

Kunden, die uns bereits vertrauen

Weniger Risiken, mehr Transparenz – mit dem LOROP Hinweisgebersystem

Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine Kultur für mehr Transparenz und Vertrauen schaffen? Wir helfen Ihnen schnell und einfach bei der Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes und beraten Sie gern zu allen möglichen Optionen.

Unsere Dienstleistungen im Angebot!

Hinweisgebersystem & Meldestellenbeauftragter


Hinweisgebersystem

Und so einfach kann es gehen…

Nach Vertragsabschluss richten wir Ihnen Ihre Meldestelle individuell ein. Der Zugriff auf das System erfolgt über einen eigens erstellten Link, den Sie Ihren Angestellten ganz unkompliziert zugänglich machen können.

Wenn nicht nur Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sondern auch Lieferanten oder Dienstleister die Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises erhalten sollen, empfehlen wir Ihnen, den Link auch ihnen zur Verfügung zu stellen. Eine Platzierung auf Ihrer firmeneigenen Website oder an einem zentralen Ort im Unternehmen selbst, sind empfehlenswert, damit potenzielle Hinweisgeber über mehrere Wege Zugang zur Meldestelle haben.

Sie möchten sofort loslegen? Wir sind bereit und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten, um ihren Mitarbeitern eine Anlaufstelle für illegales oder unmoralisches Verhalten zu bieten. Die Meldestelle ist außerdem auch für die Information und Schulung der Angestellten zuständig. Vor allem ist die Meldestelle aber für den Schutz der hinweisgebenden Personen verantwortlich.

In der neuesten Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes fordert der Gesetzgeber außerdem die Möglichkeit zur anonymen Abgabe von Hinweisen, um die Identität der Hinweisgeber besser zu schützen.

Unternehmen, die ein Hinweisgebersystem verwenden, fördern eine Kultur der Transparenz und des Vertrauens unter ihren Mitarbeitern. So können Missstände aufgedeckt werden, die andernfalls möglicherweise unentdeckt geblieben wären.

Durch die Bereitstellung eines internen Meldekanals können Unternehmen verhindern, dass Beschwerden und Probleme in der Presse landen und zu Reputationsschäden führen. Auch Schwachstellen und Fehler in den Unternehmensprozessen können entdeckt und intern behoben werden.

Die interne  Meldestelle muss leicht zugänglich sein, sowohl für Angestellte des Unternehmens, als auch externe Dienstleister oder Lieferanten. Besonders wichtig ist hierbei die Zugriffskontrolle und Vertraulichkeit. Das bedeutet, dass nur die zuständigen Meldestellenbeauftragten Zugriff zu den eingehenden Hinweisen haben.

Auch der Umgang mit Meldungen ist vom Gesetzgeber geregelt. Spätestens nach 7 Tagen muss eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person gesendet werden. Innerhalb von drei Monaten muss die interne Meldestelle eine Rückmeldung über getroffene Maßnahmen an die hinweisgebende Person übermitteln.

Die Kosten für die Einrichtung einer eigenen Meldestelle können stark variieren. Die fortlaufende Schulung und Bezahlung eigener Meldestellenbeauftragter ist meist unübersichtlich, während die Auslagerung an einen externen Dienstleister mit vertraglich geregelten Kosten oft günstiger ist.

Zusätzlich sind Anbieter von externen Dienstleistungen Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet und verfügen über jahrelange Erfahrung mit den Unternehmen der verschiedensten Branchen.

Ein externer Meldestellenbeauftragter arbeitet außerdem neutral und objektiv und ist dadurch besser vor Interessenskonflikten geschützt, als ein interner Mitarbeiter.

Kundenbewertung
[Gesamt: 63 Durchschnitt: 4.7]